Montag, 28.9.2020
Anreiz für Kfz-Zulassung: Werbevertrag mit nordrhein-westfälischer Großstadt kein Scheingeschäft

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 25.09.2020 einen Werbevertrag der Stadt Bochum mit einem Unternehmen, wonach dieses alle von ihm in Bochum zugelassenen Fahrzeuge mit einem Aufkleber der Stadt versehen musste und dafür pro Fahrzeug einen bestimmten Betrag erhielt, für wirksam erachtet. Es habe sich dabei nicht um ein Scheingeschäft zur Verschleierung einer unzulässigen Reduzierung von Kfz-Zulassungsgebühren gehandelt.

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