Der Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe ausländischer Sprachschüler vom Sommer 2000 wird womöglich nicht mehr aufgeklärt. Jedenfalls ist der Angeklagte, ein rechtsradikal eingestellter ehemaliger Berufssoldat, der Inhaber einer unweit des Explosionsgeschehens in Düsseldorf gelegenen Militariahandlung war, nun rechtskräftig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Düsseldorf am 14.01.2021 als rechtsfehlerfrei.
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