Die kurz nach einer Hepatitis-Impfung diagnostizierte MS-Erkrankung eines Soldaten stellt keine Wehrdienstbeschädigung dar, so das LSG Baden-Württemberg. Dass der Impfstoff-Hersteller MS als mögliche Nebenwirkung der Impfung nenne, stelle keinen ausreichenden Zusammenhang her.
Mehr lesenRussische Männer, die befürchten, zum Grundwehrdienst eingezogen und im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden, sind in Deutschland als subsidiär schutzberechtigt anzuerkennen. Das stellt das VG Berlin klar – und sich gegen das OVG Berlin-Brandenburg.
Mehr lesen