Mittwoch, 28.2.2024
WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen

Laut BGH muss der WEG-Verwalter Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr überwachen und Abschlags- oder Schlusszahlungen sorgfältig prüfen. Zahle der Verwalter pflichtwidrig Abschläge, hafte er – allerdings erst dann, wenn eine (Nach)Erfüllung durch den Werkunternehmer nicht mehr möglich ist.

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