Ungarische Rechtsvorschriften, die es verbieten, ein Fremdwährungsdarlehen aufgrund einer missbräuchlichen Klausel über die Wechselkursdifferenz für nichtig zu erklären, sind mit Unionsrecht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ob in einem konkreten Fall ein Vertrag aufrechterhalten werden könne, wenn einige seiner Klauseln für unwirksam erklärt worden sind, sei grundsätzlich anhand der im nationalen Recht vorgesehenen Kriterien zu prüfen.
Mehr lesenEinem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die Missbräuchlichkeit einer Klausel des Darlehensvertrags in Bezug auf ein unbegrenztes Wechselkursrisiko nicht bewusst ist, kann für die Rückerstattung der aufgrund dieser Klausel gezahlten Beträge keine Verjährungsfrist entgegengehalten werden. Dies stellt der Gerichtshof der Europäischen Union klar.
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