Eine Fluggesellschaft darf die Personalvertretung Kabine nicht aus Kostengründen auf eine Online-Schulung für die Betriebsratsarbeit verweisen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden. Die Airline weigerte sich, die bei einer Fortbildung in Potsdam angefallene Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Mitarbeiter aus Düsseldorf zu zahlen. Das LAG hat der Personalvertretung diese Kosten jetzt zugesprochen.
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