Mittwoch, 14.12.2022
Musterverfahren: Waldorfschule bekommt nicht mehr Geld für Personal
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag in einem Musterverfahren entschieden, dass einem Verein, der in Frankfurt (Oder) eine Waldorfschule betreibt, kein höherer Zuschuss zur Finanzierung der Schule zusteht. Der Verein hält die für den streitigen Zeitraum geltenden Regelungen zur Höhe der Personaldurchschnittskosten an freien Schulen für rechtswidrig. Das OLG bestätigte diese Ansicht – anders als noch die Vorinstanz – nicht. Mehr lesen