Gegenüber einem sogenannten Reichsbürger darf ein Waffenverbot verhängt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren entschieden und zugleich auch den Widerruf des "Kleinen Waffenscheins" bestätigt. Die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit einer Person, die sich selbst als "Staatsangehöriger des Königreiches Deutschland" betrachte, sei nicht zu beanstanden.
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