Montag, 17.8.2020
Veräußerung eines Sauenbestands unter Verpachtung der Ställe ist Geschäftsveräußerung im Ganzen

Die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe stellt eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Die vom Gericht zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 18/20 anhängig.

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