Donnerstag, 16.2.2023
Tödlich endendes Kfz-Rennen wegen fehlerhaften Feststellungen zum Vorsatz neu zu verhandeln

Wegen widersprüchlicher Beweiserwägungen zum Vorsatz des Angeklagten ist ein Urteil, das das Landgericht Kleve im Zusammenhang mit dem tödlich endenden Kraftfahrzeugrennen in der Moerser Innenstadt gefällt hat, teilweise nicht haltbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und das Urteil mit den Feststellungen zur subjektiven Tatseite aufgehoben. Insoweit soll jetzt das Landgericht Duisburg neu verhandeln.

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