Dienstag, 21.12.2021
EuGH bekräftigt Vorrang des EU-Rechts

Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs entgegen, wenn diese in Verbindung mit den nationalen Verjährungsvorschriften eine systemische Gefahr der Straflosigkeit begründet. Der Vorrang des EU-Rechts verlangt, dass die nationalen Gerichte befugt sind, eine unionsrechtswidrige Entscheidung eines Verfassungsgerichts unangewendet zu lassen, ohne insbesondere Gefahr zu laufen, disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof im Zusammenhang mit der rumänischen Justizreform im Bereich der Korruptionsbekämpfung entschieden.

Mehr lesen