Dienstag, 23.11.2021
Richter scheitert mit Verfassungsbeschwerde zu Streit um sein Arbeitstempo

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.11.2021 eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgelehnt, die den im Rahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter ausgesprochenen Vorhalt ordnungswidriger Ausführung seiner Amtsgeschäfte und die Ermahnung zur ordnungsgemäßen und unverzögerten Erledigung betrifft. Der Beschwerdeführer habe eine Verletzung seiner richterlichen Unabhängigkeit durch die angegriffenen Entscheidungen nicht substantiiert dargelegt.

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