Dienstag, 9.6.2020
"Verurteilung" zu bislang vorbehaltener Strafe ist nicht gesamtstrafenfähig

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26.02.2020 entschieden, dass die konkrete Verhängung einer bislang vorbehaltenen Strafe nicht gesamtstrafenfähig ist. Denn es handele sich dabei um keine frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs.1 Satz 2 StGB, da neue tatrichterliche Feststellungen nicht möglich sind.

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