Donnerstag, 27.3.2025
Kein Eilrechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheid

Ein Eigentümer beantragte die Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids, weil die neuen Bewertungsvorschriften verfassungswidrig seien. Der Antrag scheiterte beim FG Berlin-Brandenburg schon deshalb, weil es an einem besonderen Aussetzungsinteresse fehlte. 

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