Mittwoch, 17.3.2021
Leimrutenjagd verstößt wohl gegen EU-Recht

Die traditionelle Leimrutenjagd auf Vögel verstößt wohl gegen die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Danach darf eine Fangmethode, die zu Beifang führt, den betreffenden Arten keine bedeutenden Schäden zufügen. Bei der Leimrutenjagd hält der EuGH aber irreparable Schäden für sehr wahrscheinlich. Zudem gebe es offenbar alternative Lösungen.

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