Für Rückkehrer aus einem Virusvarianten-Gebiet gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster entschieden und damit den Antrag eines Ehepaars abgelehnt, das in der vergangenen Woche aus Südafrika zurückgekehrt ist. Die Eheleute hatten beantragt, die entsprechende Regelung in der Coronaeinreiseverordnung des Landes vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Mehr lesen