Freitag, 27.10.2023
Ohne Bild in Videoverhandlung: Versäumnisurteil

Vor seiner Teilnahme an einer Videoverhandlung muss ein Anwalt prüfen, ob die Ton- und Bildübertragung auch funktioniert. Weil ein Anwalt dies nicht getan hatte und er in der Verhandlung nur zu hören, nicht aber zu sehen war, erließ das LG Bielefeld in der Folge ein Versäumnisurteil.

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