Dienstag, 6.6.2023
Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig

Die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten ist rechtswidrig und muss beseitigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München auf Klage eines Mitglieds des Passauer Stadtrats hervor. Die für eine Videoüberwachung erforderliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Klostergarten-Besucher oder für die öffentliche Einrichtung sei nicht belegt.

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