Mittwoch, 7.10.2020
Polizeiliche Videobeobachtung in Hannover derzeit rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 06.10.2020 entschieden, dass die polizeiliche Videobeobachtung im öffentlichen Raum in Hannover derzeit rechtswidrig ist. Zwar biete das neue Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) grundsätzlich eine Rechtsgrundlage für den Kamneraeinsatz. Die Polizeidirektion Hannover habe jedoch die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht dargelegt. Insbesondere sei der Kameraeinsatz nicht hinreichend kenntlich gemacht.

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