Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 06.10.2020 entschieden, dass die polizeiliche Videobeobachtung im öffentlichen Raum in Hannover derzeit rechtswidrig ist. Zwar biete das neue Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) grundsätzlich eine Rechtsgrundlage für den Kamneraeinsatz. Die Polizeidirektion Hannover habe jedoch die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht dargelegt. Insbesondere sei der Kameraeinsatz nicht hinreichend kenntlich gemacht.
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