Donnerstag, 4.3.2021
Corona: Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig

Ohne Erfolg blieb der Versuch eines Studierenden der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, dass die von ihm in elektronischer Form abzulegenden Prüfungen ohne die vorgesehene Videoaufsicht stattfinden. Sein Antrag an das Oberverwaltungsgericht Schleswig, eine entsprechende Satzungsregelung der CAU vorläufig außer Vollzug zu setzen, wurde am Mittwoch durch einen unanfechtbaren Beschluss als unzulässig verworfen.

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