Donnerstag, 11.4.2024
Verdeckte Gewinnausschüttung erfordert Zuwendungswillen

Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann laut BFH aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen.

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