Mittwoch, 19.1.2022
EU-Kommission muss Deutscher Telekom Entschädigung von 1,8 Millionen Euro zahlen

Die Europäische Kommission muss der Deutschen Telekom wegen Verstoßes gegen Art. 266 Abs. 1 AEUV eine Entschädigung in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro zahlen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union entschieden. Die Kommission hätte der Telekom, nachdem das EuG eine Geldbuße für einen Wettbewerbsverstoß herabgesetzt hatte, Verzugszinsen auf den zu erstattenden Teil der Geldbuße zahlen müssen.

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