Freitag, 2.12.2022
Wiederholte Entschädigung für wiederholten Zahlungsverzug

Werden mehrere Einzellieferungen aus einem laufenden Vertrag nicht rechtzeitig bezahlt, muss der Säumige pro offener Rechnung 40 Euro bezahlen. Der Europäische Gerichtshof hat seine Entscheidung zu dieser nicht für säumige Verbraucher geltenden Regelung des § 288 Abs. 5 BGB damit begründet, dass Kosten für das Beitreiben offener Forderungen möglichst weitgehend erstattet werden müssten.

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