Montag, 14.2.2022
Eilantrag gegen Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss von Freitag dem Eilantrag von zwei Personen stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass der Genesenenstatus der Antragsteller wie in den Genesenennachweisen ausgewiesen fortbesteht und damit sechs Monate beträgt und keine Verkürzung auf 90 Tage erfahren hat. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst einmal jedoch nur für die beiden Antragsteller.

Mehr lesen