Es bleibt dabei: Die "Freiwillig 30"-Schilder, die Anwohner der Bodenseehalbinsel Höri (Landkreis Konstanz) innerorts auf ihren Grundstücken aufgestellt hatten, sind unzulässig. Die Anwohner sind mit ihren Eilverfahren auch vor dem VGH Mannheim gescheitert.
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