Dienstag, 9.8.2022
Über 2.000 Euro Verwahrgebühr für Kfz-Kennzeichen sind zu viel

Kosten in Höhe von 2.331 Euro für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für 333 Tage sind unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Das beklagte Land habe eine Kostenminderungspflicht. Da es keine Maßnahmen ergriffen habe, um die Verwahrung umgehend nach Sicherstellung zu beenden, seien die festgesetzten Verwahrungsgebühren rechtswidrig und der Bescheid daher aufzuheben.

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