Freitag, 9.7.2021
Sparkasse darf Negativzinsen erheben
Im Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland hat das Landgericht Leipzig gestern entschieden, dass das Geldhaus Verwahrentgelte – also Negativzinsen – auf Girokonten sowohl von Bestands- als auch von Neukundschaft erheben kann. Unzulässig sei hingegen die Erhebung von Negativzinsen bei gleichzeitiger Bewerbung von Jugendgirokonten als "kostenlos". Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung angekündigt. Mehr lesen