Im Prozess um die Klage eines Imkers wegen des Einsatzes des Unkrautvernichters Glyphosat muss das beklagte Agrar-Unternehmen vollumfänglich Schadenersatz leisten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte das Unternehmen dazu, dem Kläger rund 14.500 Euro für den entstandenen Schaden zu zahlen. Zudem muss es die Prozesskosten tragen.
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