Schadenersatz für verunreinigten Honig
Der Imker hatte Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig gefordert. Im Frühjahr 2019 hatte er seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden. Seinen Betrieb hatte der Imker aufgeben müssen.
Einzelfall-Entscheidung
Das Gericht entschied hierbei in einem Einzelfall. Die Bienenstöcke seien aus Sicht des Gerichts für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontamination sei eine Rechtswidrigkeit festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem habe das Agrar-Unternehmen fahrlässig gehandelt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Das LG traf allerdings keine generelle Entscheidung darüber, ob Landwirte bei einem Glyphosat-Einsatz grundsätzlich damit rechnen müssen, dass Bienenstöcke in der Nähe sind. Auch wurde nicht entschieden, dass Imker Landwirte informieren müssen, wenn sie Bienenwagen aufstellen.