Freitag, 11.9.2020
Onlinehändler darf Gerätemiete nicht als Kauf erscheinen lassen

Der Onlinehändler Turbado darf keine Smartphones, Tablets und Konsolen mehr anbieten, ohne klar darüber zu informieren, dass die Geräte nur vermietet werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgericht Berlin, auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband hinwies. Auf den Internetseiten habe das Unternehmen von einem "zu zahlenden Preis" gesprochen. Dabei habe es sich aber nicht um einen Kaufpreis, sondern um eine Mietsicherheit gehandelt.

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