Donnerstag, 30.6.2022
Regressanspruch gegen Arztpraxis für unbrauchbare Impfstoffe

Werden Impfstoffe durch falsche Kühlung unbrauchbar und müssen vernichtet werden, hat der Vertragsarzt die Beschaffungskosten den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten. Das Risiko eines Schadenseintritts könne er als Betreiber seiner Praxis in weitem Umfang beeinflussen, betonte das Bundessozialgericht. Eine abweichende Risikoverteilung komme hingegen nicht in Betracht.

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