Montag, 14.6.2021
Rentenbescheide: Vereinfachung darf keine Nachvollziehbarkeit kosten

Das Ziel der Vereinfachung von Rentenbescheiden darf nicht auf Kosten der Nachvollziehbarkeit der Rentenberechnung gehen. Den Bescheiden müssen die wesentlichen Elemente, die zur Prüfung der Richtigkeit der Berechnung der Rentenhöhe unerlässlich sind, weiterhin entnommen werden können. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

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