Montag, 23.11.2020
Bevollmächtigter Ehemann muss Versicherungsverträge seiner Frau nicht kennen

Eine Versicherung kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalls berufen, wenn die Versicherungsnehmerin aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands weder den Versicherungsfall selbst anzeigen noch ihren bevollmächtigten Ehemann informieren konnte und dieser keine Kenntnis von dem Versicherungsvertrag hatte. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 11.11.2020 entschieden.

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