Mittwoch, 8.7.2020
Pressefotografen grundsätzlich nicht für Verpixelung von Fotos verantwortlich

Pressefotografen müssen Fotos vor der Weitergabe an Redaktionen nicht verpixeln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es müsse ihnen möglich sein, ohne Furcht vor Strafe unverpixeltes Bildmaterial an Redaktionen zu liefern. Für die Verpixelung seien die Redaktionen verantwortlich. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fotografen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch eine spätere unverpixelte Veröffentlichung komme nur in Betracht, wenn er bei der Weitergabe Umstände verschwiegen hat, die für die Entscheidung der Redaktionen über eine Unkenntlichmachung erheblich gewesen wären.

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Montag, 15.6.2020
Kein Recht auf Verpixelung im Kartendienst Google Earth

Das Landgericht Itzehoe hat eine Klage gegen Google auf Verpixelung eines Grundstücks im Kartendienst Google Earth abgewiesen. Der Dienst falle unter die Informationsfreiheit, zudem greife das Recht auf freie Berufsausübung. Diese Grundrechte seien im Widerstreit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des klagenden Grundstücksbewohners höher zu gewichten. Denn es werde lediglich das gezeigt, was "auch aus einem Flugzeug oder Helikopter zu sehen gewesen wäre".

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