Donnerstag, 8.4.2021
Keine Maklerprovision bei Immobilienkauf nach über einem Jahr

Der Käufer eines Hauses muss für eine Maklerleistung keine Courtage entrichten, wenn der auf dieser Leistung beruhende Kaufvertrag geplatzt ist und er das Objekt erst über ein Jahr später nach zwischenzeitlicher Anmietung erworben hat. Dies entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 05.10.2020.

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