Donnerstag, 13.1.2022
Schadensersatz trotz unentgeltlicher Lizenzierung des "Öko-Test-Siegels"

Die Verwendung eines Testlogos zur Bewerbung eines Produkts ist unlauter, wenn für die getestete Produktgruppe ein neuerer Test mit veränderten Prüfkriterien vorliegt. Laut Bundesgerichtshof kann der Markeninhaber seinen Schaden aber nicht nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnen, wenn er ausschließlich unentgeltliche Lizenzen an der verletzten Marke erteilt. Dieser könne jedoch mit Hilfe des Verletzergewinns berechnet werden.

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