Montag, 25.3.2024
Amokfahrt in Münster: Land NRW bekommt Opferentschädigungen nicht zurück

Die Verkehrsopferhilfe muss nicht für die Entschädigungen an Opfer und Hinterbliebene der Amokfahrt von Münster im Jahr 2018 zahlen. Der nachrangig haftende Verein, der einspringt, wenn Opfer von Verkehrsunfällen sonst von nirgendwo Geld bekommen, könne in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden, so der BGH.

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