Der Betreuungsanspruch eines zweijährigen Kindes ist erfüllt, wenn ihm ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung angeboten wird, die per Auto 4,3 Kilometer und mit dem Fahrrad 3,2 Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist. Dies hat das OVG Münster in einem Eilverfahren entschieden.
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