Donnerstag, 8.10.2020
Bundestag beschließt mehr Sanktionsmöglichkeiten gegen Abgeordnete

Der Bundestag hat die Möglichkeiten zum Sanktionieren von Abgeordneten bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln ausgeweitet. Künftig können Abgeordnete mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn sie anzeigepflichtige Spenden nicht melden oder gegen das Verbot der Annahme unzulässiger Zuwendungen verstoßen. Eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes (BT-Drs. 19/13507) wurde am 07.10.2020 einstimmig beschlossen.

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