Hohes Ordnungsgeld bei Einsatz von Mitarbeitern für Wahlkampf
Außerdem können Abgeordnete künftig bestraft werden, wenn sie Mitarbeiter für Aufgaben einsetzen, die nichts mit dem Bundestag zu tun haben, also insbesondere für Wahlkampftätigkeit. Hier droht nun ein besonders scharfes Ordnungsgeld von bis zur Höhe der halben jährlichen Abgeordnetendiät. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 den Bundestag aufgefordert, dafür zu sorgen, dass dem Einsatz von solchen aus Steuergeldern bezahlten Mitarbeitern im Wahlkampf entgegengewirkt und dies nachvollziehbar kontrolliert werde.
Grundlegende Überarbeitung der Verhaltensregeln gefordert
Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann betonte: "Es geht nicht darum, die Abgeordneten zu gängeln oder ihre Berufstätigkeit in Frage zu stellen. Sondern es geht darum, mögliche Interessenkollisionen erkennbar zu machen und durch Verhaltensregeln für Transparenz und Offenheit zu sorgen". Der SPD-Politiker rief dazu auf, die inzwischen sehr unübersichtlichen Verhaltensregeln in der kommenden Wahlperiode grundlegend zu überarbeiten. Inzwischen sei es so, "dass die Transparenzregeln selbst intransparent werden".
FDP, Grüne und Linke halten Änderungen für nicht ausreichend
Auch die Oppositionsparteien stimmten dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD wegen der steigenden Transparenz zu. FDP, Grüne und Linke hielten die Änderungen allerdings nicht für ausreichend. "Die echten Probleme – massiver Lobbyismus, Verdacht käuflicher Politik – das packen Sie alles mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht an", kritisierte der Linke-Abgeordnete Niema Movassat. So wie er verlangte auch Britta Haßelmann von den Grünen eine "Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent". Auch der Erwerb von Aktienoptionen müsse anzeigepflichtig werden, wie der Fall des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor zeige. Am Thema Lobbyregister müsse ebenfalls weitergearbeitet werden, sagte der FDP-Abgeordnete Florian Toncar.