Donnerstag, 6.8.2020
Vergabesperre bei nur schwachem Interessenkonflikt unwirksam

Schließt ein öffentlicher Auftraggeber ein Unternehmen ohne hinreichenden sachlichen Grund generell von der Auftragsvergabe aus, steht diesem ein Unterlassungsanspruch zu. Ein Interessenkonflikt kann eine Vergabesperre nur dann rechtfertigen, wenn dieser durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.06.2020 entschieden.

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