Donnerstag, 21.10.2021
VG Köln muss erneut über Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen entscheiden

Ob die Bundesnetzagentur über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den Ausbau von 5G-Infrastrukturen besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern entschieden hat, ist nach wie vor offen. Für die Klärung bedürfe es weiterer tatsächlicher Feststellungen, so das Bundesverwaltungsgericht. Diese soll nun das Verwaltungsgericht Köln treffen.

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