Der Vergabesenat des Kammergerichts hat gestern das Vergabeverfahren des Landes Berlin für den Betrieb von zwölf landeseigenen stationären Corona-Testzentren, der für den Zeitraum Dezember 2021 bis März 2022 geplant war, für vergaberechtswidrig erklärt (Az.: Verg 2/22). Außerdem stellte der Senat fest, dass die Beauftragung der beigeladenen GmbH im Wege der Direktvergabe ohne Einholung von Vergleichsangeboten ebenfalls vergaberechtswidrig war und die Antragstellerin – ebenfalls eine GmbH – in ihren Rechten verletzt hat (Az.: Verg 1/22).
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