Freitag, 3.12.2021
Entfernung aus Beamtenverhältnis nach Leugnen der Existenz der BRD

Ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend "Königreich Bayern" statt "Bundesrepublik Deutschland" angibt, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht und kann deshalb im Disziplinarweg aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Mehr lesen