Ein Landwirt ließ seine Rinder im Stall qualvoll sterben. Aus Überforderung gab er ihnen nicht genug Futter und Wasser, heißt es im Prozess. Das Amtsgericht Ansbach verurteilte den 44-Jährigen deshalb gestern wegen tödlicher Vernachlässigung seiner Mastkühe zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und zu einem lebenslangen Tierhaltungsverbot. Einem Gutachten zufolge war er vermindert schuldfähig.
Mehr lesen