Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist bei seiner Anhörung im Justizausschuss am 05.05.2021 grundsätzlich begrüßt worden. Die geladenen Experten forderten jedoch umfassende Nachbesserungen. Einige Gesetzesformulierungen seien problematisch und missverständlich. Zudem werde die finanzielle Situation von Stiftungen in der Niedrigzinsphase zu wenig berücksichtigt.
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