Die Bundesregierung will für den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen erstmals detaillierte Regelungen festschreiben. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen "einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen".
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