Kann ein Verbraucher auf der Homepage einer Fluggesellschaft zu einem Flug einen Mietwagen eines Partnerunternehmens reservieren, so muss die Fluggesellschaft Informationen über das Angebot bereitstellen. Zwar werde kein Vertrag geschlossen, so das OLG Köln, aber die Abfrage persönlicher Daten reiche schon.
Mehr lesenBehörden dürfen Anträge auf Verbraucherinformationen, die verschiedene Personen über eine Internetplattform (hier: "Topf Secret") stellen, nicht wegen ihrer Vielzahl unter Hinweis auf ihre knappen Ressourcen und ihre "eigentlichen Aufgaben" versagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Bearbeitung müsse dann vielmehr "gestreckt" erfolgen, nötigenfalls unter Schaffung der erforderlichen Kapazitäten.
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