Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat heute mit drei Eilbeschlüssen verschiedene Verbotsregelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der derzeit geltenden Fassung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies gilt für die strengen Kontaktbeschränkungen mit einer fixen Obergrenze von 5 Personen, das Schließen von Zoos und Tierparks und das Verbot von Einzelmusikunterricht.
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