Freitag, 14.1.2022
Gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Vakanz und Übernahmeangebot

In dringenden Fällen ist ein Aufsichtsrat nach § 104 Abs. 2 Satz 2 AktG auch vor Ablauf der Dreimonatsfrist auf die satzungsmäßig vorgesehene Zahl durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat deshalb im Hinblick auf ein laufendes Übernahmeangebot der betroffenen Bank drei Aufsichtsratsmitglieder, befristet bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, bestellt.

Mehr lesen